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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was Unternehmen wissen müssen

Nachhaltigkeitsberichte nehmen an Bedeutung zu

Nachhaltigkeitsberichte sind heute ein fester Bestandteil moderner Unternehmensführung. Sie erweitern den klassischen Geschäftsbericht und zeigen transparent, wie Unternehmen ökologische, soziale und unternehmerische Verantwortung übernehmen.

Stakeholder wie Kundinnen, Kapitalgeber und Geschäftspartnerinnen erwarten nachvollziehbare Informationen zu ESG-Themen. Ein Nachhaltigkeitsbericht schafft Orientierung, macht Strategien und Maßnahmen verständlich und stärkt das Vertrauen in das Unternehmen.

Gleichzeitig bietet die Berichterstattung einen strukturierten Blick auf die eigene Geschäftstätigkeit und Wertschöpfung. Unternehmen erkennen Handlungsfelder, nutzen Chancen und entwickeln nachhaltigere sowie effizientere Prozesse. Damit wird der Nachhaltigkeitsbericht zu einem strategischen Instrument für Transformation und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.

Welche Themen behandelt ein Nachhaltigkeitsbericht?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage einer zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung, indem unternehmensspezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert werden. Der Bericht beschreibt zudem Profil, Werte und strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Er zeigt erreichte Fortschritte und geplante Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance auf, macht Entwicklungen anhand klarer Kennzahlen nachvollziehbar und erläutert, wie Nachhaltigkeit organisatorisch verankert und Risiken systematisch gesteuert werden.

Welche Berichtstandards gibt es?

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich. Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, müssen ihre Angaben künftig nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) erstellen und diese als festen Bestandteil in den Lage- bzw. Geschäftsbericht integrieren.

Die CSRD auf einen Blick:

  • Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. netto Jahresumsatz
  • Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Kerninstrument
  • umfassende Datenerfassung im Bereich Environment erforderlich (THG-Emissionen, Wasserverbrauch, etc.)

Fazit:
Die CSRD erfordert eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung. Insbesondere die systematische Erhebung belastbarer Daten ist entscheidend, um die Anforderungen effizient und rechtssicher zu erfüllen.

Gleichzeitig eröffnet ein CSRD-Bericht neue Perspektiven auf die eigene Wertschöpfungs- und Lieferkette, macht Optimierungs- und Einsparpotenziale – insbesondere im Energieverbrauch – sichtbar und schafft damit eine zentrale Grundlage für ein langfristig zukunftsfähiges Unternehmen.

Der VSME als Goldstandard für KMU

Während große Unternehmen verpflichtet sind, einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, sollten nicht berichtspflichtige Unternehmen nicht davon ausgehen, keinerlei ESG‑Daten erheben zu müssen. Die CSRD sieht eine Berichterstattung entlang der gesamten Lieferkette vor (sogenannter Trickle‑Down‑Effekt). Dadurch sind auch nicht berichtspflichtige Unternehmen – etwa industrielle Zulieferer – indirekt von den Anforderungen betroffen.

Die CSRD enthält zudem einen sogenannten Value‑Chain‑Cap. Dieser legt fest, welche Informationen berichtspflichtige Unternehmen von ihren Zulieferern anfordern dürfen. Diese Grenze wird durch den freiwilligen Berichtsstandard für KMU (VSME) definiert. Große Unternehmen dürfen somit von kleineren Unternehmen keine weitergehenden ESG‑Daten verlangen, als im VSME vorgesehen sind.

Der VSME ist – ebenso wie die ESRS – ein von der EFRAG entwickelter Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Im Vergleich zu den ESRS ist er deutlich schlanker und weniger komplex ausgestaltet.

Der VSME auf einen Blick:

  • Freiwilliger Berichtsstandard für KMU, angelehnt an die ESRS
  • Aufbau aus einem Basic‑Modul mit allgemeinen Unternehmensangaben sowie neun qualitativen und quantitativen Berichtspunkten
  • Comprehensive‑Modul für freiwillige weitergehende Angaben
  • Keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich

Fazit:
Der VSME stellt für KMU den optimalen Berichtsstandard dar. Bei deutlich geringerem Aufwand für Datenerhebung und Strukturierung wird die ESG-Compliance – im Sinne des Trickle-Down-Effekts und des Value Chain Cap – gemäß den Anforderungen ESRS-berichtspflichtiger Unternehmen sowie den Erwartungen von Banken und Versicherungen gewährleistet.

Auch für ESG-Ratings, wie beispielsweise EcoVadis, ist ein VSME-Bericht die richtige Wahl: Zum einen reduziert er den Aufwand bei der Beantwortung der Fragen, zum anderen verbessert ein Bericht auf Basis eines anerkannten Standards das Rating signifikant.

Darüber hinaus bietet der VSME einen wirtschaftlichen Mehrwert, da er Einsparpotenziale sichtbar macht und eine zukunftsfähige, nachhaltige Unternehmensausrichtung unterstützt.

Drei Fragen, die Sie sich stellen sollten:

  • Gehören Ihre größten Kund*innen zu den CSRD-pflichtigen Unternehmen?
  • Haben diese bereits nach Ihrem CO₂-Fußabdruck gefragt?
  • Was passiert, wenn Sie nicht vorbereitet sind, sobald diese Anfragen kommen?

VSME ist keine Pflicht – wird aber zunehmend zur Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit großen Unternehmen.

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