EUDR Lieferkette Regulatorik

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Mittelständler jetzt wirklich tun müssen

Die EUDR betrifft mehr Unternehmen als die meisten denken, auch indirekt über Lieferketten. Was sie verlangt, welche Sanktionen drohen und wie die Umsetzung pragmatisch gelingt.

Sophia Wagner
Sophia Wagner 6 Min. Lesezeit

Die meisten Mittelständler haben von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) gehört, aber wenige haben sie wirklich auf dem Tisch. Das ist ein Fehler. Die Verordnung greift weiter, als ihr Name vermuten lässt, und betrifft längst nicht nur Importeure von Holz oder Soja.

Worum es geht, kurz

Die EUDR verbietet das Inverkehrbringen oder Exportieren bestimmter Produkte in der EU, wenn deren Rohstoffe nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldeten oder beschädigten Flächen erzeugt wurden. Wer die Sorgfaltspflicht verletzt, riskiert Bußgelder von bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von bis zu 12 Monaten.

Sieben Rohstoffe stehen im Fokus, und alle Produkte, die aus ihnen hergestellt werden:

  • Rinder (inkl. Lederwaren, Fleischprodukte)
  • Kakao (Schokolade, Konditoreiprodukte)
  • Kaffee
  • Ölpalme (Palmöl in Lebensmitteln, Kosmetik, Reinigungsmitteln)
  • Kautschuk (Reifen, Dichtungen, technische Gummiteile)
  • Soja (Futtermittel, Lebensmittel)
  • Holz (Möbel, Verpackungen, Papier)

Der entscheidende Punkt für viele Mittelständler: Es reicht, ein Produkt zu vertreiben, das einen dieser Rohstoffe enthält. Ein deutscher Möbelhersteller, der Schaumstoffmöbel mit Latex-Polsterung verkauft, fällt unter die EUDR. Ebenso ein Lebensmittelproduzent, dessen Lieferant Palmöl verwendet. Die Sorgfaltspflicht reicht durch die gesamte Lieferkette.

Die vier Schritte der Sorgfaltspflicht

Die Verordnung schreibt einen klar definierten Prozess vor. Wer ihn dokumentiert, ist auf der sicheren Seite:

  1. Informationserhebung: Herkunft, Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen, Mengen, Lieferantenangaben.
  2. Risikobewertung: Hat das Herkunftsland ein erhöhtes Entwaldungsrisiko? Sind die Geo-Daten plausibel? Gibt es Hinweise auf Mischlieferungen?
  3. Risikominderung: Bei nicht-vernachlässigbarem Risiko zusätzliche Nachweise einfordern, Lieferanten wechseln, unabhängige Audits durchführen.
  4. Sorgfaltserklärung: Abgabe an das nationale Informationssystem (TRACES NT) bevor das Produkt in den EU-Markt geht.

Klingt überschaubar. Wird komplex, sobald die Lieferkette mehrere Stufen umfasst, was bei den meisten Mittelständlern der Fall ist.

Wo es in der Praxis schwierig wird

Drei Stolperfallen, die wir in der Beratung regelmäßig sehen:

Geolokalisierung als blinder Fleck. Die meisten Tier-2-Lieferanten haben keine GPS-Koordinaten ihrer Erzeugerbetriebe. Sie müssen den Druck weitergeben und dabei oft technische Unterstützung bieten, weil Kleinerzeuger schlicht nicht über die Tools verfügen.

„Wir kaufen ja nur in der EU.” Stimmt, und ist trotzdem nicht ausreichend. EU-interne Weiterverarbeitung verändert nichts am ursprünglichen Anbauland. Holz, das in Polen verarbeitet wurde, kann aus Brasilien stammen.

Mischchargen. Wenn ein Lieferant verschiedene Herkünfte mischt (z. B. Palmöl von mehreren Plantagen), ist die Rückverfolgbarkeit faktisch beendet. In diesem Fall muss entweder die Mischung aufgelöst oder das gesamte Volumen wie die risikoreichste Komponente behandelt werden.

Was Mittelständler jetzt konkret tun sollten

Nicht jeder muss eine eigene Compliance-Abteilung aufbauen. Drei pragmatische Schritte, die fast überall den Großteil der Arbeit abdecken:

1. Betroffenheits-Check. Welche Produkte unseres Sortiments enthalten einen der sieben Rohstoffe, direkt oder verarbeitet? Eine erste Sortimentsanalyse braucht selten mehr als zwei Tage.

2. Lieferanten-Mapping. Pro betroffenem Produkt: Welcher Lieferant, welche Vorstufen, welche Herkunftsländer. Bei der Gelegenheit klärt sich oft auch, wo man bisher überhaupt keine Übersicht hatte.

3. Lieferanten-Dialog. Ein klares Schreiben an alle Tier-1-Lieferanten mit Frist zur Nachweis-Erbringung. Wer das früh tut, hat noch Auswahl. Wer wartet, bis der Großkunde nachfragt, hat keine.

Verbindung zu EcoVadis und anderen Bewertungen

Was viele übersehen: Großkunden, die ihre Lieferanten über EcoVadis bewerten, fragen die EUDR-Compliance inzwischen aktiv ab. Im Themenfeld „Nachhaltige Beschaffung” wird die Verordnung zunehmend zum Pflichtbestandteil. Wer hier nichts vorzuweisen hat, verliert Punkte und in der Konsequenz Aufträge.

Eine saubere EUDR-Dokumentation ist kein Marketing-Material. Sie ist eine Vertriebsversicherung.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 15 Minuten: Welche Ihrer Produkte fallen unter die EUDR, welche Lieferanten müssen Sie zuerst ansprechen, und welcher Aufwand realistisch dahintersteht, bevor Ihr Großkunde die Frage stellt.

Sophia Wagner

Geschrieben von

Sophia Wagner

Consulting & Operations

Weiterlesen