FAQ
Frequently Asked Questions
Wie finde ich heraus, welche ESG-Maßnahmen zu meinem Unternehmen passen?
Das ESG-Handlungsspektrum reicht von Zertifizierungen und Ökobilanzen bis hin zu umfassenden CSRD-Berichten. Die Auswahl der passenden Maßnahmen hängt von Ihrer Motivation ab:
- Geht es um reine Compliance oder um eine proaktive, zukunftsfähige Ausrichtung Ihres Unternehmens?
- Sollen externe Anforderungen erfüllt oder interne Werte gestärkt werden?
Unsere erfahrenen ESG-Expert:innen analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Ziele und Rahmenbedingungen und empfehlen Ihnen die passenden Maßnahmen – individuell und branchenspezifisch.
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Warum ist der Einsatz einer ESG-Plattform essentiell?
Eine ganzheitliche ESG-Plattform ist heute für Unternehmen unverzichtbar, um den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit, Transparenz und regulatorische Compliance gerecht zu werden. Sie ermöglicht:
- Effiziente und automatisierte Erfüllung gesetzlicher VorgabenESG-Plattformen bündeln alle relevanten Daten, automatisieren die Berichterstattung und sorgen für eine prüfungssichere Dokumentation – etwa für CSRD oder EU-Taxonomie.
- Zentrales und transparentes DatenmanagementAlle ESG-Daten werden an einem Ort gesammelt, konsolidiert und sind jederzeit auswertbar – das schafft Transparenz und reduziert Fehlerquellen.
- Signifikante Zeitersparnis und ProzessoptimierungAutomatisierte Workflows und KI-gestützte Prozesse minimieren den manuellen Aufwand und erhöhen die Datenqualität. Mit greenly.earth lässt sich der Zeitaufwand für das Reporting beispielsweise um bis zu 85 % reduzieren.
Warum ist sustenico der richtige Partner für meine Nachhaltigkeitsambitionen?
sustenico ist Ihr kompetenter Partner für ESG-Beratungsleistungen, weil wir:
- Ganzheitlich und individuell beraten: Wir entwickeln maßgeschneiderte ESG-Strategien und erstellen prüfungssichere Nachhaltigkeitsberichte – exakt abgestimmt auf Ihr Unternehmen.
- Praxisorientiert und effizient umsetzen: Wir begleiten Sie von der Strategie bis zur Implementierung, reduzieren Bürokratie und halten den Ressourceneinsatz schlank.
- Nachhaltige Transformation ermöglichen: Wir helfen Ihnen, regulatorische Anforderungen wie CSRD und EU-Taxonomie effizient zu erfüllen und nachhaltige Praktiken wirksam in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.
Wenn Sie einen erfahrenen Partner suchen, der Sie flexibel, praxisnah und auf Augenhöhe durch Ihre ESG-Herausforderungen begleitet, sprechen Sie uns gerne an.
Was gilt es nach der Omnibusverordnung zu beachten?
Die Omnibusverordnung entlastet viele Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht. Große Unternehmen bleiben jedoch weiterhin berichtspflichtig und müssen ESG-Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen (Stichwort: „Trickle-down-Effekt“).
Das bedeutet: Auch Zulieferer, Kunden und andere Partner werden zunehmend zur Bereitstellung von ESG-Daten aufgefordert.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird derzeit der VSME („Voluntary Standard for SMEs“) entwickelt – ein schlanker, praxisnaher Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der die Anforderungen für KMU deutlich vereinfacht und die Zusammenarbeit mit großen Geschäftspartnern erleichtert.
Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verbindliche Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EU, die Unternehmen dazu verpflichten, umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) offenzulegen. Sie sind eng mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verknüpft.
Was ist der Unterschied zwischen ESRS und CSRD?
Die CSRD ist die Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU regelt, während die ESRS die konkreten Standards liefern, nach denen Unternehmen berichten müssen.
Welche Themen werden in den ESRS behandelt?
Die ESRS decken verschiedene ESG-Aspekte ab, darunter:
- Umwelt (E): Klimawandel, Biodiversität, Wasserressourcen, Kreislaufwirtschaft.
- Soziales (S): Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, soziale Auswirkungen in der Lieferkette.
- Governance (G): Unternehmensethik, Risikomanagement, interne Kontrollsysteme.
Welche Standards gibt es?
In den ESRS sind 12 Standards enthalten: 2 themenübergreifende und 10 themenspezifische aus den Bereichen Umwelt (5 Standards), Soziales (4 Standards) und Unternehmensführung (1 Standard).
Was bedeutet der Begriff „Doppelte Wesentlichkeit“?
Die Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) ist ein zentrales Konzept in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Es bedeutet, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven betrachten müssen:
Outside-In-Perspektive (Finanzielle Wesentlichkeit)
→ Welche Nachhaltigkeitsaspekte haben finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen?
Inside-Out-Perspektive (Impact-Wesentlichkeit)
→ Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft?
Nur wenn ein Thema aus mindestens einer dieser beiden Perspektiven wesentlich ist, muss es in der Berichterstattung berücksichtigt werden. Dieses Prinzip sorgt für eine umfassendere Nachhaltigkeitsbewertung und erhöht die Transparenz gegenüber Stakeholdern.
Wie läuft eine Wesentlichkeitsanalyse ab?
Im ersten Schritt werden alle Stakeholder identifiziert, die direkt oder indirekt von den unternehmerischen Aktivitäten betroffen sind. Dazu zählen in der Regel Investoren, Zulieferer, Mitarbeitende, Kunden sowie weitere relevante Gruppen.
Auf Basis einer Stakeholderbefragung und einer systematischen Bewertungsmethodik wird eine erste Liste potenziell wesentlicher Themen erstellt – die sogenannte Longlist. Anschließend erfolgt eine detaillierte Prüfung dieser Themen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse anhand des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit (Financial Materiality & Impact Materiality).
Das Ergebnis dieses Prozesses ist die Shortlist, die alle Themen enthält, die als wesentlich eingestuft wurden. Diese bilden die Grundlage für den Nachhaltigkeitsbericht und müssen entsprechend berichtet werden.
Was macht die Berichterstattung nach ESRS so komplex?
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS ist aus mehreren Gründen komplex und umfangreich:
- Regulatorische und technische Herausforderungen
Allein die ESRS als zentrales Instrument für die Berichterstattung sind ca. 250 Seiten lang. Darin sind detaillierte Offenlegungspflichten mit einer Vielzahl an Berichtsanforderungen geschildert. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der 12 Standards müssen bis zu 1178 Datenpunkte behandelt werden. Die Anzahl der zu berichteten Datenpunkte hängt davon von den Themen, welche zuvor in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden.
- Verpflichtung zur vollständigen Datenerhebung
Unternehmen müssen Daten aus verschiedenen internen Abteilungen sowie von externen Lieferanten und Partnern sammeln, um den Anforderungen gerecht zu werden. Zudem muss die gesamte vor -und nachgelagerte Wertschöpfungskette beleuchtet werden.
Integration in die Geschäftsstrategie
Nachhaltigkeitsaspekte müssen nicht nur dokumentiert, sondern aktiv in die Unternehmensstrategie integriert werden. Das bedeutet einen kulturellen Wandel und erfordert Schulungen sowie neue interne Prozesse.
Welche Prüfungsanforderungen gibt es in der CSRD?
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur externen Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen durch den Abschlussprüfer. Dabei haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, neben Wirtschaftsprüfern auch andere unabhängige Anbieter von Bestätigungsleistungen zuzulassen, sofern diese vergleichbaren regulatorischen Anforderungen unterliegen.
Die Prüfung umfasst mehrere zentrale Aspekte: die Einhaltung der CSRD-Vorgaben und der ESRS-Berichtsstandards, die Methodik zur Ermittlung der berichteten Informationen, die Kennzeichnung im elektronischen Berichtsformat (ESEF) sowie die Erfüllung der Anforderungen aus Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung.
Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgesehen. Hierfür sollen bis zum 1. Oktober 2026 europaweit einheitliche Prüfungsstandards durch die Europäische Kommission verabschiedet werden. Langfristig soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) geprüft werden. Ein konkreter Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest, jedoch ist geplant, bis spätestens 1. Oktober 2028 entsprechende Prüfungsstandards zu entwickeln.
Auf welcher Konzernebene muss ich berichten? Was sind meine Berichtsgrenzen?
Gemäß ESRS 1, Absatz 62 muss der Nachhaltigkeitsbericht auf Gruppenebene erstellt werden. Das bedeutet, dass eine Muttergesellschaft, die einen konsolidierten Finanzbericht vorlegen muss, auch einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht für die gesamte Unternehmensgruppe veröffentlicht.
Tochtergesellschaften, die bereits im Nachhaltigkeitsbericht der Muttergesellschaft berücksichtigt werden, sind grundsätzlich von einer eigenständigen Berichterstattung befreit. Eine Ausnahme besteht, wenn die Tochtergesellschaft ein großes, börsennotiertes Unternehmen ist – in diesem Fall muss sie unabhängig vom Gruppenbericht einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
In der Praxis entscheiden sich jedoch viele Tochtergesellschaften freiwillig dafür, zusätzlich zum Gruppenbericht einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung gezielt zu kommunizieren.
Mein Unternehmen ist nicht berichtspflichtig. Was sollte ich beachten?
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, kann es dennoch erforderlich sein, ESRS-konforme Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen. Da die ESRS eine Berichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verlangt, ist es wahrscheinlich, dass Kunden oder Geschäftspartner aus Ihrer Lieferkette bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen von Ihnen anfordern, um diese in ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu integrieren. Somit sind Sie indirekt betroffen.
sustenico hilft Ihnen dabei, ESG-Risiken frühzeitig zu erkennen und regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen. Um die benötigten Daten effizient zu erfassen und bereitzustellen, hat sustenico ein innovatives Vorgehen entwickelt, welches nicht nur eine reibungslose Datenbereitstellung gewährleistet, sondern auch durch gezielte wirtschaftliche Maßnahmen einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen schafft.
Warum sollte ich auch unabhängig von den ESRS ESG in meine unternehmerischen Tätigkeiten integrieren?
Die Integration von ESG in Ihre unternehmerischen Tätigkeiten bringt zahlreiche Vorteile – auch unabhängig von den ESRS:
Wettbewerbsvorteil & Markenstärkung
Nachhaltigkeit ist ein entscheidendes Kaufkriterium für viele Kunden. Unternehmen, die ESG-Aspekte aktiv umsetzen, können sich positiv von der Konkurrenz abheben und ihre Markenattraktivität steigern.
Kostenreduktion & Effizienzsteigerung
Maßnahmen wie Energieeinsparungen, Kreislaufwirtschaft oder nachhaltige Beschaffung führen langfristig zu geringeren Kosten und einer effizienteren Nutzung von Ressourcen.
Mitarbeiterbindung und Finanzierungsvorteile
Nachhaltigkeit spielt für viele Fachkräfte eine entscheidende Rolle bei der Wahl ihres Arbeitgebers und ist zugleich ein wichtiges Kriterium für Investoren und Kreditinstitute bei finanziellen Entscheidungen.
Risikominimierung, Resilienz & Zukunftssicherheit
Die frühzeitige Integration von ESG-Faktoren hilft, regulatorische, finanzielle und operationale Risiken zu reduzieren – etwa durch nachhaltiges Umweltmanagement oder transparente Lieferketten. Gleichzeitig fördern ESG-getriebene Innovationen die Anpassungsfähigkeit an Marktveränderungen, eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten und sichern die langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
sustenico unterstützt Unternehmen dabei, ESG ganzheitlich in ihre Geschäftsstrategie zu integrieren. Mit praxisnahen Strategien und maßgeschneiderten Lösungen sichern wir langfristige Wettbewerbsfähigkeit, stärken die Markenreputation und schaffen echten wirtschaftlichen Mehrwert.
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Gerne beraten wir Sie zu Technologien und Lösungen rund um wirtschaftliche Nachhaltigkeit. In einem ersten Strategiegespräch sprechen wir über Ihre individuellen Herausforderungen und unsere Lösungsansätze.