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Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission die sogenannte “Omnibus“-Verordnung vorgestellt. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu vereinfachen.

Was ist der VSME und warum ist er relevant?

Der VSME bietet ein einfaches, strukturiertes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs können damit ihre ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) erfassen und berichten – ohne den hohen Aufwand einer vollständigen CSRD-Konformität.

Der VSME besteht aus zwei Berichtsmodulen:

  • Basic Module:
    Enthält die grundlegenden ESG-Angaben in den Bereichen Allgemeine Informationen, Umwelt, Soziales und Governance. Es umfasst 11 vereinfachte ESG-Offenlegungen und bildet die Voraussetzung für das Comprehensive Module.
  • Comprehensive Module:
    Für Unternehmen, die detailliertere Angaben machen müssen (z. B. für Banken, Investoren oder Großkunden), gibt es 9 zusätzliche Offenlegungen, etwa zu Geschäftsmodell, Strategie, Scope-3-Emissionen, Klimarisiken und Menschenrechten.

Wichtige Unterschiede zu ESRS:

Die ESRS sind komplex und für große Unternehmen gedacht. Der VSME ist einfacher und speziell für KMU konzipiert. Es gibt keine verpflichtende doppelte Wesentlichkeitsanalyse; Unternehmen können selbst entscheiden, welche Angaben relevant sind („if applicable“-Prinzip). So bleibt die Berichterstattung praxisnah und schlank.

Auch wenn der VSME freiwillig bleibt, empfiehlt die EU-Kommission, ihn als offiziellen Berichtsstandard für Unternehmen außerhalb der CSRD einzuführen. Wer frühzeitig damit startet, ist auf künftige regulatorische Anforderungen und Marktbedürfnisse vorbereitet.

  • Wer muss künftig berichten?
    Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme gelten. Unternehmen außerhalb dieses Rahmens – also die meisten KMU – werden aber weiterhin ESG-Daten liefern müssen.
  • VSME als Standard:
    Die EU-Kommission will den VSME als offiziellen Berichtsrahmen etablieren – er wird damit zum bevorzugten Standard für Unternehmen außerhalb der CSRD.
  • Verzögerte Fristen:
    Für viele Unternehmen könnte sich die Berichtspflicht um zwei Jahre verschieben: Erstberichte wären dann 2028 über das Jahr 2027 fällig.

Vorteile und Empfehlungen

Auch wenn die Berichtspflichten für viele Unternehmen gelockert werden, bleibt die Nachfrage nach ESG-Daten bestehen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit dem VSME aufstellen, sind besser aufgestellt für Finanzierung, Partnerschaften und künftige Regulierungen. Wer ESG-Reporting strategisch nutzt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.

Fazit

Das „Sustainability Omnibus“ steht für einen Wandel hin zu vereinfachter, aber strukturierter Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU. Der VSME ist das zentrale Instrument dafür. Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern und auf regulatorische Veränderungen vorbereitet zu sein.

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