SBTi Lebensmittel FLAG

Händler fordert ein SBTi-Ziel: FLAG, KMU-Weg und Fahrplan für Lebensmittelhersteller

Lidl, Kaufland und REWE fordern Klimaziele nach SBTi. Wann Lebensmittelhersteller ein FLAG-Ziel brauchen, warum der KMU-Weg oft verschlossen bleibt und wie Sie zur Einreichung kommen.

Tim Keiler
Tim Keiler 8 Min. Lesezeit

„Unser Händler will bis Jahresende ein Klimaziel nach SBTi sehen. Wir sind eine Molkerei mit 180 Leuten, für uns gilt doch der vereinfachte Weg für KMU, oder?“ So beginnen derzeit viele Erstgespräche mit Lebensmittelherstellern. Die Antwort fällt oft anders aus als erhofft.

Der KMU-Weg der Science Based Targets initiative ist für Lebensmittelhersteller deutlich schmaler als für die meisten anderen Branchen. Wer ihn nicht gehen kann, braucht neben dem üblichen Klimaziel in aller Regel ein zweites Ziel für die Emissionen aus Landwirtschaft und Landnutzung, FLAG genannt, und eine öffentliche Zusage zur Entwaldungsfreiheit. Und was „ein Klimaziel nach SBTi“ genau heißt, legt jeder Händler etwas anders aus.

Redaktionsstand ist September 2026. Maßgeblich sind die FLAG Guidance in Version 1.2 vom März 2026 und die derzeit gültige Version 1 des Corporate Net-Zero Standard. Die allgemeinen Grundlagen zu Validierungswegen, Fristen und Gebühren stehen in unserem Beitrag SBTi für den Mittelstand. Hier geht es um das, was für Lebensmittel anders ist.

Was Lidl, Kaufland und REWE beim Klimaziel fordern

Lidl hat nach eigener Darstellung seine größten Lieferanten, die für 75 Prozent der produktbezogenen Scope-3-Emissionen verantwortlich sind, zu Reduktionszielen gemäß SBTi bis 2026 verpflichtet. Ob eine Validierung verlangt ist, lässt die öffentliche Darstellung offen.

Kaufland hat 2022 die Lieferanten, die 80 Prozent seiner produktbezogenen Emissionen verursachten, aufgefordert, sich ein Klimaziel nach den Kriterien der SBTi zu setzen. Laut den Klima-FAQ vom Mai 2025 muss es bis spätestens Ende 2026 stehen und öffentlich kommuniziert werden. Eine offizielle Validierung ist nicht nötig, belegen müssen Sie das Ziel auf Nachfrage trotzdem. Für Eigenmarken verlangt Kaufland die Registrierung auf einer Plattform von ClimatePartner und plant, ab 2026 nur noch mit Partnern zu arbeiten, die ein solches Ziel gesetzt und Kaufland bestätigt haben.

REWE fordert seit 2025 alle Eigenmarkenlieferanten zu einem SBTi-Commitment auf und berücksichtigt es ab 2026 als Auswahlkriterium in der Beschaffung. Ende 2025 hatten 226 Lieferanten mit zusammen 52,3 Prozent der produktbezogenen Eigenmarkenemissionen ein Commitment abgegeben oder eine Validierung erreicht. Gefragt ist damit die Registrierung bei der SBTi, nicht bloß ein Ziel, das sich an ihren Kriterien orientiert.

Aldi wollte bis Ende 2024 Lieferanten mit 75 Prozent der Emissionen zu wissenschaftsbasierten Zielen bewegen. Eine veröffentlichte Nachfolgeregel gibt es bislang nicht, Aldi Süd fragt den Stand bei seinen strategischen Lieferanten aber jährlich ab.

Warum der Handel so drängt, zeigen seine eigenen Bilanzen. Lidl weist für Deutschland im Jahr 2024 die Hälfte seiner Gesamtemissionen als FLAG-Emissionen in Scope 3 aus, auf Scope 1 und 2 entfallen 2 Prozent. REWE und PENNY haben sich in Deutschland ein validiertes Ziel gesetzt, ihre FLAG-Emissionen in Scope 3 bis 2030 gegenüber 2021 um 30,3 Prozent zu senken. Diese Emissionen liegen in der Lieferkette, und dort muss der Handel sie senken.

FLAG: das zweite Ziel für Lebensmittelhersteller

FLAG steht für Forest, Land and Agriculture. Nach Kriterium FLAG-C1 müssen Unternehmen aus festgelegten Sektoren ein eigenes FLAG-Ziel setzen, auch wenn ihr FLAG-Anteil unter der 20-Prozent-Schwelle liegt, die für alle anderen gilt. Dazu gehören die Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung, die landwirtschaftliche und tierische Erzeugung, der Lebensmittelhandel, die Forst- und Papierwirtschaft und die Tabakindustrie.

Zu den FLAG-Emissionen zählen die landbezogenen Emissionen bis zum Hoftor: Landnutzungsänderung, etwa wenn für Futtersoja Wald gerodet wurde, und die Bewirtschaftung selbst, also Lachgas aus der Düngung und Methan aus der Tierhaltung, dazu das CO₂ aus Düngerherstellung und Hofmaschinen. Transport, Verarbeitung, Kühlung und Lagerung bleiben in der Bilanz für Energie und Industrie. Beide Bilanzen und beide Ziele führen Sie getrennt (FLAG-C5).

Gerechnet wird nach dem Land Sector and Removals Standard des GHG Protocol, der am 1. Januar 2027 wirksam wird, bis dahin ist der Entwurf von 2022 zulässig. Das FLAG-Ziel deckt mindestens 95 Prozent der FLAG-Emissionen in Scope 1 und 67 Prozent derer in Scope 3 ab (FLAG-C2).

Für den Zielpfad stehen zwei Ansätze zur Wahl. Der Sektorpfad verlangt 3,03 Prozent Minderung pro Jahr, Entnahmen eingerechnet, über zehn Jahre also 30,3 Prozent. Daneben gibt es Pfade für elf Rohstoffe, darunter Rind, Milch, Schwein, Weizen und Soja, nutzbar für jeden Rohstoff, der mindestens 10 Prozent der FLAG-Emissionen ausmacht (FLAG-C7). Verarbeitern empfiehlt die SBTi allerdings den Sektorpfad.

Ausgenommen sind zwei Gruppen: kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der SBTi und Betriebe, deren Emissionen zu weniger als 5 Prozent aus Landwirtschaft und Landnutzung stammen. Letztere setzen kein FLAG-Ziel, führen diese Emissionen aber im normalen Ziel mit. Wer überwiegend Milch, Fleisch, Getreide oder Obst verarbeitet, landet unter dieser Schwelle kaum. Unternehmen mit einem validierten Ziel ohne FLAG reichen das FLAG-Ziel spätestens bei der Fünfjahresprüfung nach.

Warum der KMU-Weg für Lebensmittelhersteller schmaler ist

Die KMU-Definition der SBTi hat zwei Stufen. Zuerst müssen alle Grundbedingungen erfüllt sein: weniger als 10.000 Tonnen CO₂-Äquivalent in Scope 1 und standortbezogenem Scope 2, kein Finanzinstitut, kein Öl- und Gasunternehmen und keine Tochter eines Konzerns, der den regulären Weg gehen muss. Danach müssen drei von vier Merkmalen zutreffen: weniger als 250 Beschäftigte, unter 50 Millionen Euro Umsatz, unter 25 Millionen Euro Bilanzsumme, kein verpflichtender FLAG-Sektor.

Das vierte Merkmal erfüllt ein Lebensmittelverarbeiter nie, für ihn müssen also alle drei Größenmerkmale zutreffen. Genau hier verrechnen sich viele Betriebe. Die Zahlen gleichen den Obergrenzen für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB, dort genügen aber zwei von drei Merkmalen. Die EU-Empfehlung 2003/361 verlangt weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Ein Beispiel: 180 Beschäftigte, 45 Millionen Euro Umsatz, 30 Millionen Euro Bilanzsumme, 6.000 Tonnen CO₂-Äquivalent in Scope 1 und 2. Nach HGB mittelgroß, nach EU-Definition ein KMU, für die SBTi keines, weil die Bilanzsumme über 25 Millionen Euro liegt. Setzt dieser Betrieb heute ein SBTi-Ziel, braucht er ein FLAG-Ziel und eine vollständige Scope-3-Bilanz.

Wer die Kriterien erfüllt, hat es leichter: kein FLAG-Ziel, Nahziele nur für Scope 1 und 2, für Scope 3 die Zusage, zu messen und zu reduzieren. Ein Commitment gibt es auf diesem Weg nicht, KMU reichen ihre Ziele direkt ein. REWE zählt Commitments und Validierungen gemeinsam, ein KMU erscheint in dieser Zählung also erst mit der Validierung.

Bewegung bringt der Corporate Net-Zero Standard 2.0, veröffentlicht am 11. Juni 2026 und ab dem 1. Februar 2027 für die Zielsetzung verfügbar. Er unterscheidet Kategorie A und B. Ein deutscher Mittelständler landet in Kategorie A, wenn er in Scope 1 und 2 mindestens 10.000 Tonnen ausstößt oder zwei von drei Merkmalen erreicht: 25 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz, 250 Vollzeitäquivalente. Ein FLAG-Kriterium gibt es dabei nicht, unser Beispielbetrieb fiele in Kategorie B.

Unternehmen unterhalb der Schwellen für Kategorie A können laut SBTi schon unter der heutigen Version 1 eine KMU-Einstufung beantragen. Ob damit die FLAG-Ausnahme greift, regeln die veröffentlichten Dokumente nicht ausdrücklich. Für Betriebe wie unser Beispiel ist das die entscheidende Frage. Die laufende Überarbeitung der FLAG-Regeln prüft auch die Einteilung nach Größe, sie soll laut SBTi mehr als zwölf Monate dauern.

Scope 3: Ohne eingekaufte Rohwaren geht nichts

Bei Lebensmitteln entsteht der Großteil der Emissionen vor dem Werkstor. Laut der Scope-3-Auswertung von CDP (Technical Note, Version 4.0, April 2026, Datenbasis 2021) entfallen bei 162 Unternehmen aus Lebensmitteln, Getränken und Tabak 67 Prozent aller Emissionen aus Scope 1 bis 3 auf Kategorie 1, eingekaufte Waren und Dienstleistungen.

Die Schwelle von 40 Prozent Scope-3-Anteil, ab der auf dem regulären Weg ein Scope-3-Ziel fällig wird, reißen Lebensmittelhersteller damit in aller Regel. FLAG-pflichtige Unternehmen brauchen dann zwei Scope-3-Ziele, eines für FLAG und eines für Energie und Industrie, die jeweils 67 Prozent ihres Bereichs abdecken (FLAG-C2). Durchschnittsfaktoren, die Anbau, Verarbeitung und Transport in einer Zahl bündeln, müssen Sie dafür aufteilen. Nach dem Standard 2.0 muss nur noch die Kategorie A Scope 3 bilanzieren.

Die Entwaldungszusage und die Nähe zur EUDR

Wer ein FLAG-Ziel setzt, verpflichtet sich zusätzlich öffentlich zur Entwaldungsfreiheit (FLAG-C4). Das Zieldatum liegt höchstens zwei Jahre nach der Einreichung und keinesfalls nach dem 31. Dezember 2030. Als Stichtag, ab dem Entwaldung zählt, empfiehlt die SBTi spätestens 2020.

In die Zusage gehören alle Rohstoffe, die Sie selbst erzeugen, außerdem Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz, sobald einer davon mindestens 1 Prozent Ihrer eingekauften FLAG-Rohstoffmenge ausmacht, und jeder weitere Rohstoff ab 5 Prozent, wenn er ein Entwaldungsrisiko trägt. Mitgezählt werden Anteile in Vorprodukten und das Futter in tierischen Erzeugnissen, also auch das Soja im Kraftfutter der Milchkühe. Binnen zwölf Monaten nach der Validierung veröffentlichen Sie die Zusage samt Methode und Ergebnis Ihrer Rohstoffanalyse.

Die SBTi stellt klar, dass diese Zusage von den Pflichten aus der EU-Entwaldungsverordnung getrennt ist. Die sieben Rohstoffe sind aber dieselben, der Stichtag der EUDR ist der 31. Dezember 2020, und die Verordnung gilt nach der letzten Verschiebung ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Kaufland verlangt für Eigenmarken mit diesen Rohstoffen schon heute entwaldungs- und umwandlungsfreie Lieferketten. Was die EUDR im Einzelnen fordert, steht in unserem Beitrag zur EUDR für den Mittelstand. Welche Pflichten Sie konkret treffen, klärt Ihre Rechtsberatung, die Datengrundlage dafür liefert dieselbe Rohstoffanalyse.

Der Fahrplan: fünf Schritte bis zur Einreichung

1. Die Anforderung wörtlich lesen. Commitment, validiertes Ziel und Ziel nach SBTi-Kriterien sind nicht dasselbe. Klären Sie auch die Frist und ob die Vorgabe nur für Eigenmarken gilt.

2. Den Weg bestimmen. Prüfen Sie die KMU-Kriterien mit den Zahlen aus dem Jahresabschluss und einer ersten Schätzung von Scope 1 und 2. Liegen Sie unter den Schwellen für Kategorie A, aber außerhalb der KMU-Definition, klären Sie Einstufung und FLAG-Pflicht vorab schriftlich mit SBTi Services.

3. Die Bilanz mit FLAG-Trennung aufbauen. Scope 1 bis 3 nach GHG Protocol, Kategorie 1 nach Rohstoff, Menge und Herkunft statt nur in Euro, getrennt in FLAG sowie Energie und Industrie. Mit Rezepturdaten ergänzt, liefert sie später auch die Basis für den PCF einzelner Artikel.

4. Rohstoffanalyse und Entwaldungszusage vorbereiten. Mengen je Rohstoff einschließlich Futter und Vorprodukten, dazu Herkunft und Risiko.

5. Ziele rechnen und einreichen. Sektorpfad oder Rohstoffpfade, Nahziele über fünf bis zehn Jahre. Version 1 bleibt laut SBTi bis Ende 2027 für Einreichungen offen. Ein Commitment startet eine Frist von 24 Monaten bis zur Einreichung. Wer den regulären Weg geht und von REWE gefragt wird, gibt das Commitment besser früh ab, mit einem Plan für die Bilanz im Rücken.

Auch bei EcoVadis zahlt das Klimaziel ein: im Umweltbereich als messbares Ziel mit Basisjahr, Zieljahr und Zielwert. Ist es validiert, rechnet EcoVadis es zusätzlich als Unterstützung einer externen Initiative an, außer bei Betrieben mit bis zu 25 Beschäftigten. Wie Bilanz, Klimaziel, PCF und EcoVadis-Nachweise bei uns aus einer Datengrundlage entstehen, zeigt unsere Seite zur EcoVadis-Beratung für die Lebensmittelindustrie. Warum REWE, Lidl und Aldi die Bewertung inzwischen gemeinsam anfordern, steht in Retail Impact Initiative.

Bevor Sie dem Einkauf antworten

Eine Antwort mit konkretem Fahrplan überzeugt den Einkauf mehr als ein Kreuz bei „geplant“. Bringen Sie die Anfrage Ihres Händlers ins 15-minütige Erstgespräch mit. Wir ordnen ein, welcher Weg Ihnen offensteht, ob FLAG Sie trifft und was bis zur Frist realistisch ist. Lieber schriftlich? Dann schauen wir uns im Potenzialcheck Ihre Ausgangslage an und schicken Ihnen eine Ersteinschätzung.

Tim Keiler

Geschrieben von

Tim Keiler

Geschäftsführer

Häufige Fragen

Brauchen Lebensmittelhersteller für ein SBTi-Ziel ein separates FLAG-Ziel?

In der Regel ja. Nach der FLAG Guidance der Science Based Targets initiative (Version 1.2, März 2026) gehört die Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung zu den Sektoren, die ein eigenes Ziel für Emissionen aus Landwirtschaft und Landnutzung setzen müssen, FLAG genannt, und zwar unabhängig von der 20-Prozent-Schwelle, die für andere Branchen gilt. Dazu zählen Emissionen aus Landnutzungsänderung und Bewirtschaftung bis zum Hoftor. Verarbeitung, Kühlung und Transport bleiben im Ziel für Energie und Industrie. Beide Bereiche werden getrennt bilanziert und mit getrennten Zielen belegt. Ausgenommen sind kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der SBTi sowie Betriebe, bei denen weniger als 5 Prozent der Emissionen aus Landwirtschaft und Landnutzung stammen. Wer nach HGB als mittelgroß oder nach EU-Definition als KMU gilt, ist dabei oft kein KMU im Sinne der SBTi.

Können Lebensmittelhersteller den vereinfachten SBTi-Weg für KMU nutzen?

Nur wenn alle drei Größenmerkmale zutreffen: weniger als 250 Beschäftigte, unter 50 Millionen Euro Umsatz und unter 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Die SBTi verlangt drei von vier Merkmalen, das vierte lautet aber „kein verpflichtender FLAG-Sektor“, und das erfüllt ein Lebensmittelverarbeiter nie. Zusätzlich müssen Scope 1 und standortbezogener Scope 2 zusammen unter 10.000 Tonnen CO₂-Äquivalent liegen. Nach § 267 HGB genügen dagegen zwei von drei Merkmalen, deshalb ist ein mittelgroßer Betrieb nach HGB oft kein KMU für die SBTi. Unternehmen unterhalb der Schwellen für Kategorie A des Corporate Net-Zero Standard 2.0 können laut SBTi schon unter der heutigen Version 1 eine KMU-Einstufung beantragen. Ob damit auch die FLAG-Ausnahme greift, regeln die veröffentlichten Dokumente nicht ausdrücklich (Stand September 2026). Klären Sie das vor der Einreichung schriftlich mit SBTi Services.

Was fordern Lidl, Kaufland und REWE von ihren Lieferanten beim Klimaziel?

Die Vorgaben unterscheiden sich im Detail, Stand September 2026. Lidl hat seine größten Lieferanten, die für 75 Prozent der produktbezogenen Scope-3-Emissionen stehen, zu Reduktionszielen gemäß SBTi bis 2026 verpflichtet. Kaufland hat 2022 die Lieferanten mit 80 Prozent seiner produktbezogenen Emissionen aufgefordert, sich ein Ziel nach den Kriterien der SBTi zu setzen, laut seinen Klima-FAQ bis spätestens Ende 2026 und öffentlich kommuniziert. Eine offizielle Validierung verlangt Kaufland nicht. REWE fordert seit 2025 alle Eigenmarkenlieferanten zu einem SBTi-Commitment auf und berücksichtigt es ab 2026 als Auswahlkriterium in der Beschaffung. Aldi wollte bis Ende 2024 Lieferanten mit 75 Prozent der Emissionen zu wissenschaftsbasierten Zielen bewegen, eine veröffentlichte Nachfolgeregel gibt es bislang nicht. Was Ihr Abnehmer konkret meint, steht in seinem Anschreiben oder seinen Lieferantenanforderungen.

Was ist die Entwaldungszusage der SBTi und wie hängt sie mit der EUDR zusammen?

Wer ein FLAG-Ziel setzt, muss sich nach Kriterium FLAG-C4 öffentlich verpflichten, seine wichtigsten entwaldungsrelevanten Rohstoffe entwaldungsfrei zu beziehen. Das Zieldatum liegt höchstens zwei Jahre nach der Einreichung und nicht nach dem 31. Dezember 2030, als Stichtag empfiehlt die SBTi spätestens 2020. Erfasst werden neben selbst erzeugten Rohstoffen vor allem Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz, sobald sie mindestens 1 Prozent der eingekauften FLAG-Rohstoffmenge ausmachen, einschließlich des Futters in tierischen Produkten. Die SBTi betont, dass die Zusage von den Pflichten aus der EU-Entwaldungsverordnung getrennt ist. Die Rohstoffe sind aber dieselben, und der Stichtag der EUDR ist der 31. Dezember 2020. Wer die Sorgfaltspflicht nach EUDR aufbaut, erhebt damit einen großen Teil der Daten, die er für die Zusage braucht.

Weiterlesen