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EcoVadis, CSRD oder VSME: was für Ihr Unternehmen wirklich gilt

CSRD nach dem Omnibus, VSME als neuer Voluntary Standard, EcoVadis als Kundenrating: wer ab 2027 berichten muss, was Kunden abfragen dürfen und was für den Mittelstand gilt.

Sophia Wagner
Sophia Wagner 7 Min. Lesezeit

„Müssen wir jetzt CSRD machen oder EcoVadis? Und was ist VSME?“ Diese Frage hören wir fast jede Woche, seit dem EU-Omnibus oft mit dem Zusatz „Sind wir überhaupt noch betroffen?“. Drei Begriffe mit verschiedenen Zwecken landen ständig in einem Topf, und an zweien davon hat die EU in diesem Jahr kräftig gedreht.

Redaktionsstand dieses Beitrags ist der 29. September 2026. Der freiwillige EU-Standard, der aus dem VSME hervorgegangen ist, gilt seit dem 24. September 2026. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSRD hat der Bundestag dagegen noch nicht beschlossen. Der Text ist allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

CSRD, VSME und EcoVadis: der Unterschied in drei Sätzen

  • CSRD ist ein Gesetz, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, und nach dem Omnibus nur noch Pflicht für sehr große Unternehmen.
  • VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für Unternehmen ohne Berichtspflicht. Seit September 2026 ist er als EU-Verordnung in Kraft und heißt nun Voluntary Standard (VS).
  • EcoVadis ist ein Rating eines privaten Anbieters, das Kunden von ihren Lieferanten einfordern. Es ist keine Zertifizierung und keine gesetzliche Pflicht.

Anders gesagt: Die CSRD beantwortet, ob Sie berichten müssen. Der VSME beantwortet, wie Sie schlank berichten. EcoVadis beantwortet, wie Ihre Kunden Sie bewerten.

CSRD nach dem Omnibus: wer noch berichten muss

Der Omnibus I ist als Richtlinie (EU) 2026/470 seit dem 18. März 2026 geltendes EU-Recht. Berichtspflichtig nach der CSRD ist danach nur noch, wer mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erreicht, auf Einzel- oder auf Konzernebene. Beide Schwellen müssen zusammen überschritten sein. Kapitalmarktorientierte KMU sind vollständig aus dem Pflichtkreis herausgenommen.

Die Mitgliedstaaten müssen das bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Schwellen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, erste Berichte danach erscheinen 2028.

Schon im April 2025 hatte die EU mit der Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 die zweite Welle um zwei Jahre verschoben. Gemeint sind große Unternehmen, die erstmals für das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten sollen. Ihr Start liegt seitdem bei Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2027, und durch den Omnibus bleibt von dieser Welle nur übrig, wer auch die neuen Schwellen überschreitet. Die Unternehmen der ersten Welle berichten für 2025 und 2026 weiter, sofern ihr Mitgliedstaat die im Omnibus vorgesehene Übergangsbefreiung für Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen nicht nutzt.

Was in Deutschland gilt: Umsetzung steht aus

Deutschland hat die CSRD noch nicht umgesetzt. Maßgeblich bleibt das HGB in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes von 2017 mit der nichtfinanziellen Erklärung. Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/1857) liegt seit September 2025 vor und enthält bereits die Verschiebung der zweiten Welle. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom März 2026 zieht die Omnibus-Schwellen nach, am 13. April 2026 hat der Rechtsausschuss dazu Sachverständige angehört. Laut der Parlamentsdatenbank DIP ist der Entwurf seit der ersten Lesung im Oktober 2025 an die Ausschüsse überwiesen, eine abschließende Abstimmung im Bundestag gab es bis zum 29. September 2026 nicht. Prüfen Sie den Stand, bevor Sie eine Entscheidung darauf stützen.

Die Einzelheiten, einschließlich der geplanten deutschen Fassung des Value Chain Cap, stehen in unserem Beitrag ESRS nach dem Omnibus.

Aus dem VSME wird der Voluntary Standard

VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“, einen freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMU. Entwickelt hat ihn die Beratungsgruppe EFRAG, die ihn im Dezember 2024 an die EU-Kommission übergab. Die Kommission hat ihn am 30. Juli 2025 mit der Empfehlung (EU) 2025/1710 empfohlen, rechtlich bindend war das nicht.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission am 3. Juli 2026 einen delegierten Rechtsakt angenommen. Nach Ablauf der Prüffrist von Parlament und Rat erschien er am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 im Amtsblatt, seit dem 24. September 2026 ist er in Kraft. Die Empfehlung von 2025 ist damit abgelöst.

Der neue Name lautet Voluntary Standard, kurz VS. Das „SME“ fehlt, weil der Standard nicht mehr nur für KMU gedacht ist: Die Kommission hat ihn auf Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte zugeschnitten, und anwenden darf ihn jedes Unternehmen, das nicht selbst unter die CSRD fällt (Artikel 2 der Verordnung). Die Zweiteilung bleibt. Das Basismodul bildet die Grundlage jedes Berichts nach dem Standard, das Zusatzmodul, im VSME „umfassendes Modul“ genannt, setzt darauf auf. Die Änderungen gegenüber dem VSME hat die Kommission nach eigener Aussage klein gehalten. Sie dienen vor allem der Angleichung an die überarbeiteten ESRS, dabei ist die Zahl der Datenpunkte gesunken. Für Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten sind einige, vor allem umweltbezogene Angaben nun freiwillig. Wer heute nach VSME berichtet, muss in der Regel wenig umbauen. Im Sprachgebrauch von Kunden und Banken dürfte „VSME“ noch eine Weile bleiben, gemeint ist dasselbe Gerüst.

Was konkret im Bericht steht und welcher Aufwand dahintersteht, zeigt unser Leitfaden Nachhaltigkeitsbericht erstellen nach VSME.

Value Chain Cap: was Kunden künftig abfragen dürfen

Zugleich bildet der Standard die Obergrenze für Datenabfragen in der Lieferkette, den Value Chain Cap. Ein berichtspflichtiges Unternehmen darf von Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten für seinen CSRD-Bericht keine Angaben verlangen, die über die Liste in Anhang II der Verordnung hinausgehen. Diese Liste umfasst 23 Positionen, überwiegend aus dem Basismodul und einzelne aus dem Zusatzmodul. Für Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten ist sie kürzer. Fragt der Kunde mehr ab, muss er kenntlich machen, welche Angaben über die Grenze hinausgehen, und auf Ihr Recht hinweisen, diese Angaben zu verweigern.

Zwei Einschränkungen gibt es. Erstens der Zeitpunkt: Nach Artikel 4 der Verordnung greift die Obergrenze erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Das Verbot und Ihr Verweigerungsrecht stehen zudem in der Bilanzrichtlinie und wirken in Deutschland erst über das Umsetzungsgesetz, das noch aussteht. Zweitens der Zweck: Die Obergrenze gilt nur für Abfragen, die der Kunde für seine eigene CSRD-Berichterstattung stellt. Das hat die Kommission am 6. Mai 2026 in einer Erläuterung ausdrücklich festgehalten. Fragebögen zur Lieferantenbewertung, Anforderungen in Ausschreibungen, Anfragen Ihrer Bank zur Kreditvergabe und eine EcoVadis-Bewertung, die der Einkauf verlangt, fallen deshalb nicht darunter. Banken und Versicherer ermutigt die Kommission lediglich, ihre Anfragen an Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte auch für andere Zwecke möglichst auf die Angaben des Standards zu beschränken.

EcoVadis: Rating, keine Zertifizierung

EcoVadis ist weder Gesetz noch Bericht, sondern ein Rating eines privaten Anbieters. Bewertet werden vier Themenfelder: Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Eine Zertifizierung ist es nicht, das stellt EcoVadis auch für seine Medaillen klar. Ein Audit vor Ort gehört nicht zum regulären Verfahren. Bewertet werden vor allem die Nachweise, die Sie einreichen, ergänzt um öffentliche Quellen wie Medienberichte und NGO-Veröffentlichungen. Das Ergebnis, die Scorecard, gilt zwölf Monate ab Veröffentlichung.

Den Anstoß gibt in aller Regel ein Kunde, kein Gesetz. Deshalb ändert der Omnibus an EcoVadis-Anforderungen nichts. Ein Einkäufer, der eine Bewertung verlangt, betreibt Lieferantenmanagement und muss sich dafür nicht auf die CSRD stützen. Was der Lebensmittelhandel dabei von Zulieferern erwartet, steht in EcoVadis für Lebensmittel-Lieferanten.

Inhaltlich überschneidet sich EcoVadis mit CSRD und VS, die Bewertungslogik ist aber eine eigene. Wer EcoVadis macht, erfüllt damit nicht automatisch die CSRD, und ein Bericht nach CSRD oder VS ersetzt keine EcoVadis-Einreichung. Als Beleg kann er dort aber helfen. Was in die Themenfelder einfließt, steht unter was EcoVadis bewertet, die Fachbegriffe im EcoVadis-Glossar.

Eine Datenbasis, drei Ausspielwege

Wer Richtlinien, Kennzahlen und Ziele einmal sauber strukturiert, speist daraus einen Bericht nach dem Voluntary Standard, belegt die EcoVadis-Einreichung und beantwortet Datenanfragen von Kunden und Banken. Teuer wird es, wenn daraus drei getrennte Projekte werden. Wie Bilanz, Bericht und Rating ineinandergreifen, zeigt EcoVadis, CO2-Bilanz und Nachhaltigkeitsbericht. Über dieselbe Lieferkette wirken auch andere Regeln, etwa die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).

Einen Überblick gibt unsere Leistungsseite, für Lebensmittelhersteller die Seite Lebensmittelindustrie.

Was gilt für Ihr Unternehmen? Vier typische Fälle

  • Ihr Kunde verlangt eine EcoVadis-Bewertung. Dann hat das Rating Vorrang, denn der Kunde kann es an Freigabe, Rahmenvertrag oder Ausschreibung koppeln. Der Value Chain Cap ändert daran nichts, heute nicht und 2027 auch nicht.
  • Ein berichtspflichtiger Kunde oder Ihre Bank fragt Nachhaltigkeitsdaten ab. Dann ist ein Bericht nach dem Voluntary Standard oft ein effizienter Weg, statt jeden Fragebogen einzeln zu beantworten. Dient die Anfrage dem CSRD-Bericht des Kunden und haben Sie bis zu 1.000 Beschäftigte, begrenzt der Standard ab dem Geschäftsjahr 2027, was er von Ihnen verlangen darf, in Deutschland allerdings erst mit dem Umsetzungsgesetz.
  • Sie liegen über 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz, einzeln oder als Konzern. Dann werden Sie voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2027 selbst berichtspflichtig. Das ist ein eigenes Projekt nach den ESRS, klären Sie die Betroffenheit zuerst rechtlich.
  • Sie liegen darunter. Eine gesetzliche Berichtspflicht nach der CSRD haben Sie dann ab dem Geschäftsjahr 2027 nach heutigem Stand nicht. Wer als großes kapitalmarktorientiertes Unternehmen, Kreditinstitut oder Versicherer schon heute berichtet, klärt die Jahre 2025 und 2026 gesondert. Nachweise gegenüber Ihren Kunden brauchen Sie trotzdem.

Unsicher, was bei Ihnen greift?

Sagen Sie uns, was Ihr Kunde konkret verlangt hat. Im 15-minütigen Erstgespräch ordnen wir ein, ob bei Ihnen EcoVadis, ein Bericht nach dem Voluntary Standard oder beides ansteht. Lieber schriftlich? Dann gibt Ihnen der Potenzialcheck eine Ersteinschätzung Ihrer Ausgangslage. Ob Sie selbst berichtspflichtig werden, prüft im Zweifel Ihre Rechtsberatung, die Daten dafür bauen wir mit Ihnen auf.

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Consulting & Operations

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen CSRD, VSME und EcoVadis?

Die CSRD ist ein Gesetz, nämlich die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach dem Omnibus I, Richtlinie (EU) 2026/470, erfasst sie für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz; wirksam wird das mit der Umsetzung in nationales Recht. Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für Unternehmen ohne Berichtspflicht. Seit dem 24. September 2026 ist er in überarbeiteter Form als Voluntary Standard in Kraft, als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560. EcoVadis ist ein Rating eines privaten Anbieters, das Kunden von ihren Lieferanten einfordern. Es ist weder Gesetz noch Zertifizierung, und eine Scorecard gilt zwölf Monate ab Veröffentlichung.

Ist mein mittelständisches Unternehmen nach dem Omnibus noch von der CSRD betroffen?

Direkt in aller Regel nicht. Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 ist nur noch berichtspflichtig, wer mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erreicht, beides zusammen. Kapitalmarktorientierte KMU sind vollständig ausgenommen. Die neuen Schwellen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 19. März 2027 umsetzen. Deutschland hat die CSRD nach unserem Stand vom 29. September 2026 noch nicht umgesetzt, das Umsetzungsgesetz liegt weiter im Bundestag. Indirekt bleiben Sie betroffen: Berichtspflichtige Kunden brauchen Daten aus ihrer Lieferkette, und viele Einkäufer verlangen unabhängig davon eine EcoVadis-Bewertung.

Was ist aus dem VSME-Standard geworden?

Der VSME, von EFRAG entwickelt und 2025 von der EU-Kommission empfohlen, lebt als Voluntary Standard (VS) weiter. Die Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Nach Ablauf der Prüffrist von Parlament und Rat erschien er am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 im Amtsblatt, seit dem 24. September 2026 ist er in Kraft. Gedacht ist er für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte, anwenden darf ihn jedes Unternehmen ohne CSRD-Pflicht, und die Anwendung bleibt freiwillig. Basismodul und Zusatzmodul, im VSME noch „umfassendes Modul“ genannt, bleiben, inhaltlich hat die Kommission wenig geändert. Neu ist seine zweite Rolle: Er legt fest, welche Daten berichtspflichtige Kunden ab dem Geschäftsjahr 2027 für ihren CSRD-Bericht höchstens abfragen dürfen.

Schützt der Value Chain Cap vor EcoVadis-Anforderungen von Kunden?

Nein. Der Value Chain Cap begrenzt, was ein berichtspflichtiges Unternehmen von Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten für seine eigene CSRD-Berichterstattung verlangen darf, nämlich höchstens die Angaben, die Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 auflistet. Für andere Zwecke gilt er nicht, das hat die EU-Kommission am 6. Mai 2026 ausdrücklich klargestellt. Eine EcoVadis-Bewertung verlangt der Einkauf in der Regel zur Lieferantenbewertung und kann sie an Rahmenvertrag, Lieferantenfreigabe oder Ausschreibung koppeln. Dazu kommt der Zeitpunkt: Der Cap gilt erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, und in Deutschland wirken Verbot und Verweigerungsrecht erst, wenn das Umsetzungsgesetz zur CSRD in Kraft ist.

Erfüllt eine EcoVadis-Bewertung automatisch die CSRD-Anforderungen?

Nein. EcoVadis ist kein Bericht und keine Zertifizierung, sondern ein Rating über vier Themenfelder: Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Bewertet werden nach einer eigenen Methodik vor allem die Nachweise, die Sie einreichen, ergänzt um öffentliche Quellen. Die CSRD verlangt dagegen einen Nachhaltigkeitsbericht nach den ESRS als Teil des Lageberichts. Inhaltlich überschneiden sich beide, weil es um dieselben Themen geht. Wer EcoVadis macht, erfüllt damit aber nicht automatisch die CSRD, und umgekehrt ersetzt ein Bericht keine EcoVadis-Einreichung. Sinnvoll ist eine gemeinsame Datenbasis, aus der sich Bericht, Rating und Kundenanfragen bedienen lassen.

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